Annuna Prime Covenant
Guten Tag und Herzlich Willkommen auf dem ANNUNA ESTATE,
diese Vereinbarung (engl. Covenant) regelt die Rechten und Pflichten der Landerwerber und des Eigentümers der Region. V1.07 vom 21.01.2009
THIS IS A GERMAN SPEAKING COMMUNITY. IF YOU DO NOT FULLY UNDERSTAND (AND ACCEPT) THIS COVENENT, PLEASE ASK JABBA GRUPPMAN BEFORE BUYING ANY LAND IN THIS REGION OR RISK TO BE EXPROPRIATED WITHOUT REFUND.
Letzte Aktualisierungen: - Entfernung der Hinweise auf „Annuna Downunder“ (OpenSpace wurde aufgegeben)
Dieses Estate wird verwaltet von:
Jabba Gruppman Email: jabba@annuna.net http://www.annuna.net/ In dringenden Fällen bin ich erreichbar über: Telefon: 0049 (0) 1805 0091582334 Landerwerber erhalten auf Anfrage meine Mobilfunkrufnummer
Landerwerb im ANNUNA ESTATE
Zum Annuna Estate gehört derzeit nur die Region „Annuna Prime“.
Der Landpreis ist ausschließlich zur Reservierung der jeweiligen Parzelle. Nach der Reservierung muss innerhalb von maximal 24 Stunden der Kaufpreis inklusive der ersten Monatstier oder alternativ die erste Mietzahlung geleistet werden.
Aktuelle Preisangaben und eine Übersicht über freie Landparzellen gibt es hier: http://www.annuna.net/estate/
Wird Land über die Landkaufoption erworben (Premium Account wird nicht benötigt), so erhält der Käufer volle Landrechte inkl. Wiederverkaufsrecht ohne zeitliche Begrenzung. Alle weiteren Punkte des Convenants, besonders bezüglich Tierzahlung sind zu beachten.
Der Landkauf für 10 L$ stellt eine Reservierung dar, der komplette Kaufpreis zzgl. Tier oder die erste Mietzahlung muss spätestens innerhalb von 24 Stunden bezahlt werden. Am besten sofort nach Kauf eine IM an Jabba Gruppman senden. So kann nichts schief gehen.
Bedingungen:
ANNUNA PRIME ist eine THEMENREGION. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Zuerst einmal versuchen wir so wenig Regeln wie möglich zu erlassen, wir sind jedoch eine Gemeinschaft, in der man Rücksicht auf die anderen nehmen sollte. Daher sind einige wenige – eigentlich selbstverständliche und selbsterklärende – Regeln notwendig.
- Wir sind eine Gemeinschaft. Wir sind freundlich zu unseren Nachbarn und zu Besuchern. Rote Sperrlinien, sowie rundum mit Zäunen oder Wällen versehende Grundstücke sind verboten. Wenn irgend möglich, erlaubt bitte das Rezen von Gegenständen auf Eurem Land und setzt einen sinnvollen Wert für Autoreturn.
- Gebäude sollen realistisch gebaut werden und sollen in unser Thema passen. Bevorzugte Baustile: Neko, Urban, Wasteland, SciFi, Grunge. Keine feudalen Villen, Burgen oder Comic-Häuser. Skyboxen sind erlaubt, aber nur ab 500 Metern Höhe aufwärts. Dort dann ist der Baustil völlig egal.
- Dies ist ein gemischtes Wohn- und Geschäftsestate, d.h. Ladengeschäfte sind nicht nur erlaubt, sondern sogar gewünscht. Jedes Grundstück hat mindestens einen Zugang zur Strasse. An dieser Strasse sollte ein Eingang sein.
- Neben dem Kaufpreis entsteht die Pflicht eine monatliche Zahlung (Tier) an den Simowner zu leisten. Dadurch benötigt der Landerwerber keinen kostenpflichtigen Premium Account von Linden Lab.
- Der Grundpreis (Ausgabepreis bei Kauf) für Land findet sich online auf http://www.annuna.net/estate/. Der Preis im Weiterverkauf kann frei gewählt werden. Grundstückshandel zu reinen Maklerzwecken ist unerwünscht und verboten. Die monatliche Tier oder alternative Mietzahlung ist ebenfalls online für jede Parzelle zu finden.
Auf den Grundstücken stehen üblicherweise Preistafeln. Payboxen sind entweder auf dem jeweiligen Grundstück oder im Hauptgebäude auf Annuna Prime.
Prinzipiell gelten die Preise auf den Payboxen. Diese Preise werden vollautomatisch mit den Preisen auf der Website abgeglichen.
1. Allgemeine Grundlagen und Bestimmungen:
Die Annuna Regionen des Annuna Estates als Simulatoren, Regionen oder virtuelles Land sind juristisch gesehen kein Eigentum von Jabba Gruppman, sondern generell Eigentum von Linden Lab (Linden Research, Inc). Ich, Jabba Gruppman, trete gegenüber Linden Lab als Hauptmieter (Estate Owner) auf und habe das Recht dieses virtuelle Land ganz oder in Teilen weiter zu vermieten. Sämtliche vom Landerwerber entrichteten Kaufpreise stellen (anteilige) Einrichtungsgebühren für den bei Linden Lab gehosteten Simulator dar. Ein Eigentumsanspruch besteht zu keiner Zeit und kann daher auch nicht übertragen werden.
Ein Landerwerber ist für alle Handlungen selbst verantwortlich. Jegliche Verstöße und Vergehen nach dem StGB, besonders das Veröffentlichen und/oder Verbreiten von Kinderpornographie, Tierpornographie, extremistischen oder sonstigen verbotenen Filmen, Filmausschnitten, Media-/Audiostreams führt zur sofortigen fristlosen Kündigung ohne finanzielle Rückerstattung.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass alle Inhalte, Darbietungen und Informationen eines Landes in der Verantwortung des eingetragenen Landerwerbers liegen. Ist das Land einer Gruppe zugeschrieben, sind die Owner der Gruppe verantwortlich.
Weiterhin gelten die AGBs von www.secondlife.com. Bei einem Landerwerb wird den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von www.secondlife.com zugestimmt. Das absichtliche oder nachlässige Verursachen von vermeidbarem Lag ist verboten. Alle Objekte und Scripte, welche die Stabilität des Simulators gefährden, werden zurück gesendet oder gelöscht.
Das Land wird regelmäßig gewartet. Dazu kann der Simulator für wenige Minuten zwecks Neustart runterfahren und kurzfristig nicht mehr erreichbar sein. Ein rechtzeitiges Ankündigen dieser Maßnahme ist aus logistischen Gründen nicht möglich und erfolgt erst wenige Minuten vor der Durchführung.
Jeder Landbesitzer ist verpflichtet in der Gruppe „Annuna“ Mitglied zu sein. Dadurch entstehen keine Folgekosten, die Landbesitzer können aber über wichtige Dinge informiert werden. Außerdem werden über diese Gruppe unsere regelmäßigen Annuna Events und Meetings bekannt gegeben.
Wenn die Region nicht erreichbar ist, kann jeder die Region über einen Landdown Report an Linden Lab wieder online holen. Da die Region auf einem Server bei Linden Lab gehostet ist, kann ich nicht für Ausfallzeiten zur Rechenschaft gezogen werden. Ansprüche sind direkt an Linden Lab zu stellen.
Das Land wird so wie es ist an Kunden weitergegeben. Trotz Regeln und Kontrollen kann keine Garantie dafür gegeben werden, dass ein bestimmter Anblick, Thema, die Datenübertragungsrate, der Ort der Region auf der Karte oder irgendein anderer Wert, der einmal für die Region gesetzt wurde, dauerhaft bewahrt bleibt.
Alle Preise sind unverbindlich und können bei Kursschwankungen an aktuelle US $ / € / L$ Wechselkurse angepasst werden. Sollten sich meine monatlichen Gebühren (die Zahlungen, die ich an Linden Lab für die gesamte Region zahlen muss) nachhaltig verändern, so werden die von meinen Kunden zu zahlenden Gebühren (monatliche Tier) ebenfalls entsprechend angepasst. Durch eine (nachvollziehbare) Erhöhung der monatlichen Gebühren entsteht kein Sonderkündigungsrecht für den Landerwerber.
2. Landerwerb und monatliche Zahlungen
Zum Erwerb von Land auf der Region werden die technischen Voraussetzungen von Second Life genutzt. Nach erfolgter Bezahlung wird der neue Erwerber als Landowner eingetragen oder auf Wunsch eine Gruppe. Zusätzlich zum festgelegten Kaufpreis entsteht die Pflicht eine monatliche Tier (Servicegebühr) an den Estateeigentümer zu leisten. Da ich Estateeigentümer bin, trage ich die Zahlungsverpflichtung gegenüber Linden. Daraus entsteht eine Zahlungsverpflichtung des Landerwerbers gegenüber mir als Eigentümer der Region.
Kaufpreis und Tier müssen in Second Life mit Linden Dollar bezahlt werden. Nach dem Landerwerb (Reservierung) sollte der neue Landbesitzer umgehend den gesamten Kaufpreis zzgl. der ersten Monatstier mit Angabe von Kaufdatum, Regionsnamen und Parzellennummer (Lot) innerhalb von maximal 24 Stunden bezahlen. Erfolgt dies nicht, verfällt die Reservierung
Die Monatstier gilt jeweils für einen gesamten Monat unabhängig von der Anzahl der Tage des jeweiligen Monats und wird somit immer zum gleichen Monatstag (mit den gleichen Fristen) wieder neu fällig. Es kann für maximal 3 Monate im Voraus bezahlt werden. Ein Skonto wird nicht gewährt.
Ein Landtausch ist kostenlos möglich, wenn dabei auf ein größeres Grundstück umgezogen wird. Bei einer Vergrößerung wird das bisherige Land voll angerechnet.
Es wird auch Land zur Miete angeboten. Die Mietpreise befinden sich auf den Landtafeln bzw. es geben die Payboxen Auskunft. Mietpreise verstehen sich generell pro Woche. Es kann für maximal 10 Wochen im Voraus angemietet werden.
3. Landenteignungen
Landenteignungen werden nur in äußerst schwerwiegenden Fällen vorgenommen und dann auch nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Gründe für eine Landenteignung ohne jegliche Entschädigung sind:
- Nichtbezahlen der monatlichen Tier und zusätzliches Überziehen der entsprechenden Fristen. Erinnerungsnachrichten werden wenn möglich verschickt, sind aber freiwillige Zusatzleistung. - Wiederholte Verstöße gegen die Sim-Regeln und Störung der anderen Bewohner. Eine Enteignung erfolgt nach der 3. erfolglosen Verwarnung, Verwarnungen sind 12 Monate gültig und verfallen anschliessend - Begehen von nach StGB strafbaren Handlungen auf der Region bzw. Anbieten oder Darstellen von strafrechtlich relevantem Content - Verstoß gegen die AGB und / oder TOS von www.secondlife.com
Bei einer Landenteignung werden immer alle Gegenstände returned. Dabei kann es zu Verlust der Gegenstände kommen, da sich einige nicht zurückgeben lassen sondern von Second Life gelöscht werden. Ein finanzieller Ausgleich findet hierfür nicht statt.
4. Landaufgabe, Landverkauf, Simverkauf
Der Landerwerber darf erworbenes Land auf eigene Rechnung und mit eigener Preisgestaltung weiterverkaufen, solange der Nachfolger rechtzeitig über die hier vorliegende Vereinbarung in Kenntnis gesetzt wird und er diese akzeptiert.
Alternativ kann Land an mich zurück verkauft werden. Der Rückkaufpreis beträgt 50% vom jeweils festgelegten und ggf. angepassten Ausgabepreis. Nicht genutzte Tierzahlungen verfallen. Eine Rückvergütung, auch anteilig, erfolgt nicht.
Wird eine Region verkauft, wird die Höhe des Verkaufsertrages an alle Landerwerber anteilig zur Größe des Landes in voller Höhe (jedoch nur bis max. zum Ausgabepreis) ausgezahlt.
Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass von Seiten des Anbieters von Second Life (Linden Lab) das Spiel eingestellt wird oder die Region auf andere Weise nicht mehr zur Verfügung steht, kann eine Entschädigungforderung nur an Linden Lab gerichtet werden. Ich gewähre keinen Ausgleich für Ausfall oder Verlust der Regionslandrechte wenn dies durch Fremdverschulden, höhere Gewalt oder Linden Lab selbst verursacht wird.
5. Simregeln
- Keine Bannlinen (unter Access bei den Landeinstellungen) - Securitysysteme müssen jedem mindestens 20 Sekunden Zeit geben, das Land nach Vorwarnung verlassen zu können (Ausnahme: Skyboxen) - Skyboxen sind ab 500 Meter erlaubt - Spionage Scripts, Spamscripts, Hackersoftware sind verboten! - Es besteht kein Recht auf Meerblick; sollte sich aus Gründen der Gesamtplanung ergeben, dass eine Region an eine bereits bestehende Region angebaut wird, kann kein Recht auf Meerblick und Wasser erteilt werden. Um zu erfahren wie wahrscheinlich ein Andocken einer weiteren Region an einer Stelle ist, sollte mit mir Rücksprache gehalten werden. - Script Reduzierung! Es ist eigenständig darauf zu achten, dass nicht übermäßige oder große Scripte verwendet werden. Jegliche Scripte die eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Simulators bewirken sind verboten und werden ohne zu fragen gelöscht! - Automatische Rez-Systeme für ‚Temp-on-Rez’ Objekte (zur Umgehung des Primlimits) sind aufgrund der massiven Simbelastung verboten! - Der Einsatz von Camping-Objekten (Bezahlung für einfache Anwesenheit) ist verboten, sog. „Lucky Chairs“ sind erlaubt. Im Einzelfall bitte nachfragen. - Landbearbeitung / Terraforming darf keine Auswirkungen auf Nachbargrundstücke nach sich ziehen. Ab Landveränderung +/- 5 Metern muss Rücksprache mit mir genommen werden. - Auf dem Land darf kein Werbenetzwerk stehen oder Werbeflächen anderer Anbieter als Annuna ohne vorherige Genehmigung! - Es ist verboten Scripte oder Objekte aufzustellen, die Auswirkungen außerhalb des eigenen Landes haben. (z.B.: Chatnachrichten, Landmarks oder Objekte die auf Nachbargrundstücke schallen, fliegen etc.) - Einsatz von Waffen ohne Roleplay / Combat System Hintergrund wird mit Estate-Bann belegt. Landbesitzer und Mieter erhalten eine Verwarnung. - Der Baustil muss zur Region passen. Bitte beachte, dass sich alle wohl fühlen wollen. - Sexinhalte sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erlaubt. - Ageplay (generell) und Kinderavatare sind ausdrücklich unerwünscht - egal mit welchem Hintergrund - Auflagen für Clubbetrieb: Sämtliche Lag-produzierenden Items (Beleuchtung, animierte Objekte, usw.) sind ausschließlich während der Events zu aktivieren und anschließend wieder zu deaktivieren.(Bitte kein nutzloses durch laufen lassen, das belastet die Sim zu stark)
Mit Veröffentlichung einer neuen Version dieser Vereinbarung wird diese automatisch vom Landbesitzer anerkannt. Es ist jedoch möglich nach Erscheinen einer neuen Version innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch einzulegen.